Vereinigung der Kirchgemeinden Häggenschwil, Muolen und Wittenbach
« Gemeinsam in die Zukunft»
Am 16. November 2025 stimmen die Stimmberechtigten der der katholischen Kirchgemeinden Häggenschwil, Muolen und Wittenbach an der Urne über den Grundsatz zur Vereinigung der drei Kirchgemeinden ab. Ein ausführliches Gutachten, das bis zum 24. Oktober bei allen Stimmberechtigten mit den Stimmausweisen verschickt wird, gibt ausführlich Auskunft über die bevorstehende Vereinigung.
Das Wichtigste in Kürze:
Die neue Kirchgemeinde
Der Name der neuen Kirchgemeinde soll «Katholische Kirchgemeinde Alte Konstanzerstrasse» heissen. Sie umfasst das Gebiet der bisherigen drei Kirchgemeinden und ist identisch mit dem Gebiet der Seelsorgeeinheit Alte Konstanzerstrasse. Gestartet wird am 1. Januar 2028. Die finanziellen Mittel, Liegenschaften und weitere Güter der heutigen Kirchgemeinden gehen ins Eigentum der neuen Kirchgemeinde.
Pfarreien bleiben vor Ort bestehen
Die Kirche im Bistum St. Gallen ist in einem dualen System organisiert. Auf kirchenrechtlicher Seite ist der Bischof zusammen mit den Mitarbeitenden für die Pastoral zuständig. Die Pfarreien sind in Seelsorgeeinheiten zusammengefasst. Die staatskirchenrechtliche Seite mit dem Katholischen Konfessionsteil und den Kirchgemeinden ist für die gesamten Verwaltungsgeschäfte mit den Finanzen und Liegenschaften verantwortlich.
Alles, was mit der Seelsorge zu tun hat, sowie der Bestand der Pfarreien mit ihren Strukturen, Pfarreisekretariat, Vereinen und ihrem Pfarreileben ist von der Vereinigung der Kirchgemeinden nicht betroffen. Die Seelsorgeeinheit alte Konstanzerstrasse bleibt bestehen.
Organisation
Ein neugewählter Kirchenverwaltungsrat von 5 – 7 Personen wird die neue Kirchgemeinde führen. Er wird vor allem für die strategischen Aufgaben zuständig sein. Für die verschiedenen Aufgaben sollen Ressorts gebildet werden. Dazu gehören Personelles, Finanzen, Infrastruktur/Liegenschaften, Pfarreien/Gemeinschaft/Verein, Pastorales/Bildung/Soziales. Das Präsidium und die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden durch die Stimmberechtigten der neuen Kirchgemeinde gewählt. Ebenfalls die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission.
Für die operativen Aufgaben soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, welche auch das Aktuariat führt. Sie wird Anlaufstelle für die Mitarbeitenden und externe Stellen sein. Damit können die Aufgaben entflechtet und die Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates von operativen Aufgaben entlastet werden.
Finanzen
Der Katholische Konfessionsteil leistet Beiträge an die bevorstehende Vereinigung. Es werden Entschuldungsbeiträge an bestehende Bauschulden und Steuerfussausgleichsbeiträge erwartet. Die neue Kirchgemeinde soll mit einem einheitlichen Steuerfuss in bisheriger Höhe starten können.
Aufruf zum Urnengang
Die drei Kirchenverwaltungsräte von Häggenschwil, Muolen und Wittenbach empfehlen den Stimmberechtigten ein JA zur Vereinigung der drei Kirchgemeinden.
Die Kirchenverwaltungsräte
Häggenschwil, Muolen, Wittenbach





